§ 85 SGB XII – Bei der Hilfe nach dem Fünften bis Neunten Kapitel ist der nachfragenden Person und ihrem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner die Aufbringung der Mittel nicht zuzumuten, wenn während der Dauer des Bedarfs ihr monatliches Einkommen zusammen eine Einkommensgrenze nicht übersteigt, die sich ergibt aus Ist ein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln, ist Satz 1 anzuwenden. 5 Nach Abs. Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 SGB XII zu berücksichtigen BSG-Urteil vom 25.04.2013 - B 8 SO 8/12 R . Heizkosten sind in der Einkommensgrenze nach § 85 Abs. Leistungen der Sozialhilfe gibt es nur, wenn das vorhandene Einkommen und Vermögen nicht reicht. 1.2.2 Begrenzung des Übergangs nach § 94 Abs. 3Lebt sie bei keinem Elternteil, bestimmt sich die Einkommensgrenze nach Absatz 1. (2) Ist die nachfragende Person minderjährig und unverheiratet, so ist ihr und ihren Eltern die Aufbringung der Mittel nicht zuzumuten, wenn während der Dauer des Bedarfs das monatliche Einkommen der nachfragenden Person und ihrer Eltern zusammen eine Einkommensgrenze nicht übersteigt, die sich ergibt aus. Nach Abzug berücksichtigungsfreie r … : SI 225/227/112.81-6-2) Stand: 01.07.2020 Kapitel SGB XII (Gz. 2Leben die Eltern nicht zusammen, richtet sich die Einkommensgrenze nach dem Elternteil, bei dem die nachfragende Person lebt. Januar 2018 nunmehr in § 82 Abs. Nummer 4 Buchstabe b anzuerkennen, § 42 soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes geregelt ist. 1 Nr. 2 Satz 2 SGB XII n.F. Wer Erbe ist, bestimmt sich nach den Vorschriften des BGB. Jung, SGB XII § 85 Einkommensgrenze / 2 Rechtspraxis Rz. § 9 SGB XI durch das jeweilige Land, also keine Fördermittel, die durch den Bund, die Gemeinde oder z. § 85 SGB XII Nachfragende Person (n.P. Nur in besonderen Fällen (z.B. Um Leistungen zu erhalten, muss man daher zuvor, salopp gesagt, die Hosen herunterlassen. Ersatzpflichtig sind die Erben der leistungsberechtigten Person. Die Sozialhilfe nach dem 12. Allgemeine Vorschriften § 1 Aufgabe der Sozialhilfe § 2 Nachrang der Sozialhilfe ... Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel § 85 Einkommensgrenze § 86 Abweichender Grundbetrag Arbeitshilfe zu §§ 85-89 und § 92 SGB XII . Die Berechnung des Einkommens aus Werkstattlohn ist recht kompliziert. Leistungen, die unabhängig vom … (1) Bei der Hilfe nach dem Fünften bis Neunten Kapitel ist der nachfragenden Person und ihrem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner die Aufbringung der Mittel nicht zuzumuten, wenn während der Dauer des Bedarfs ihr monatliches Einkommen zusammen eine Einkommensgrenze nicht übersteigt, die sich ergibt aus, (2) 1Ist die nachfragende Person minderjährig und unverheiratet, so ist ihr und ihren Eltern die Aufbringung der Mittel nicht zuzumuten, wenn während der Dauer des Bedarfs das monatliche Einkommen der nachfragenden Person und ihrer Eltern zusammen eine Einkommensgrenze nicht übersteigt, die sich ergibt aus. 1 … 2.1 Monatliches Einkommen und Dauer des Bedarfs (Abs. einem Familienzuschlag in Höhe des auf volle Euro aufgerundeten Betrages von 70 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 für einen Elternteil, wenn die Eltern zusammenleben, sowie für die nachfragende Person und für jede Person, die von den Eltern oder der nachfragenden Person überwiegend unterhalten worden ist oder für die sie nach der Entscheidung über die Erbringung der Sozialhilfe unterhaltspflichtig werden. einem Grundbetrag in Höhe des Zweifachen der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28, den Aufwendungen für die Unterkunft, soweit diese den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang nicht übersteigen und. Bei schwerstpflegebedürftigen Menschen nach § 64 Abs. Auf § 85 SGB XII verweisen folgende Vorschriften: Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII) Kosten Kostenersatz § 102 (Kostenersatz durch Erben) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Familienrecht Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft Vormundschaft Führung der … 25.4.2013, B 8 SO 8/12 R) bei den Hilfen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel des SGB XII entstehen. 5. Vom Einkommen . 3.3 Familienzuschlag für weitere Personen 3Ist ein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln, ist Satz 1 anzuwenden. 2. Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Leistungen in einer Werkstatt für behinderte ... Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab). 2 Nr. 3] oder Blindenhilfe [§ 72] im Rahmen d. Eingliederungshilfe Wurde das Schonvermögen bestimmt, z. neu geregelt: Erhält eine leistungsberechtigte Person mindestens aus einer Tätigkeit Bezüge oder Einnahmen, die nach § 3 Nr. 1 SGB XII das 3fache des Grundfreibetrags nach § 85 SGB XII, also das 6 fache des Eckregelsatzes aus. Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem 5. bis 9. über der Einkommensgrenze sind freizulassen - 60 % bei Schwerstpflegebedürftigen [§ 64 Abs. Kapitel SGB XII (Gz. 2 SGB XII; Elternpauschalen. § 85 SGB XII Einkommensgrenze (1) Bei der Hilfe nach dem Fünften bis Neunten Kapitel ist der nachfragenden Person und ihrem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner die Aufbringung der Mittel nicht zuzumuten, wenn während der Dauer des Bedarfs ihr monatliches Einkommen zusammen eine Einkommensgrenze nicht übersteigt, die sich ergibt aus 5 SGB XII. 4 SGB XII: Behinderten Menschen, denen Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. (3) Die Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 bestimmt sich nach dem Ort, an dem der Leistungsberechtigte die Leistung erhält. 2. Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 25.04.2013 (Az. Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem 5. bis 9. Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften vom 21.12.2015 (BGBl. Nachrang des Barbetrags bei stationärer Unterbringung gegenüber Landesblindengeld ... Anspruch auf Übernahme von Beiträgen für den Besuch einer Kindertagesstätte: Zur ... Übernahme von Teilnahmebeiträgen für Kindertagesstätte. … Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 25.04.2013 (Az. Nach Abzug berücksichtigungsfreie r … 3 SGB XII auf 70% des Regelbedarfssatzes und ist nur zu berücksichtigen, wenn der andere Elternteil im Haushalt des Antrag stellenden Elternteils lebt. § 83 Nach Zweck und Inhalt bestimmte Leistungen § 84 Zuwendungen. B. Schonvermögen gemäß § 90 Abs. Eine dieser Leistungen ist die Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII. 49 ff. Ermittlung der Einkünfte nach § 82 SGB XII Wenn Sie einen Antrag auf Zuschuss zu den Tagespflegekosten (wirtschaftliche Jugendhilfe) gestellt haben und sich nicht bereit erklärt haben, den Höchstsatz der Entgeltstaffel zu zahlen (Stufe B07 der Entgeltstaffel) ist eine Berechnung erforderlich. Behinderte, § 30 Abs. Um Leistungen zu erhalten, muss man daher zuvor, salopp gesagt, die Hosen herunterlassen. Inhaltsverzeichnis. Einkommensberücksichtung / Ermittlung des Bruttoeinkommens Zunächst ist das Bruttoeinkommen zu ermitteln. 1 und 2 ist die "Dauer des Bedarfs" dem "monatlichen Einkommen" gegenüberzustellen und zu prüfen, ob die Zumutbarkeitsgrenze überschritten wird. § 61 SGB XII für Leistungen nach dem Sechsten und Siebten Kapitel SGB XII (Eingliederungshilfe und Hilfe Einkommensfreibetrag (§ 28 SGB XII, § 85 SGB XII): 2 facher Eckregelsatz ... Der Freibetrag macht nach § 102 Abs. Einkommensberücksichtung / Ermittlung des Bruttoeinkommens Zunächst ist das Bruttoeinkommen zu ermitteln. Für eine Leistung nach SGB II liegt der Regelsatz grundsätzlich bei 416 Euro im Monat für Alleinstehende und erhöht sich um 374 Euro pro weiterer im Haushalt lebende erwachsenen Person. [nach Empfehlungen des LWL zu § 87 SGB XII und LPK SGB XII § 87 Rz. 2 Satz 2 SGB XII) darf auch auf den Einsatz künftiger Einnahmen verwiesen werden. 9 SGB XII (kleinere Barbeträge) falsch berechnet oder gemäß § 90 Abs. ist der Anspruchsübergang bei Eltern von behinderten oder pflegebedürftigen volljährigen Kindern i. S. v. § 53 SGB XII bzw. 11] Prüfung der Angemessenheit . Der junge Mensch lebt in seiner von ihm angemieteten Wohnung. 4. § 30 Abs. 3 SGB XII und blinden Menschen (nach § 72 SGB XII) ist der Einsatz des Einkommens in Höhe von mindestens 60% nicht zuzumuten (§ 87 Abs. 1 – 3 SGB XII geleistet wird, steht ein Mehrbedarf von 35 % des maßgeblichen Regelsatzes zu. dazu Rdnrn. (3) 1Die Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 bestimmt sich nach dem Ort, an dem der Leistungsberechtigte die Leistung erhält. : SI 225/227/112.81-6-2) Stand: 18.12.2019 . Der Senat hat insoweit entschieden, dass auch die Kosten für Heizung bei der Bestimmung der Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII zu berücksichtigen sind (BSG vom 25.4.2013 - B 8 SO 8/12 R - BSGE 113, 221 = SozR 4-3500 § 87 Nr 1; so auch Wolf in Fichtner/Wenzel, SGB XII mit AsylbLG, 4. Allerdings wird Einkommen und Vermögen verschieden hoch angerechnet, je nach Sozialhilfeleistung und persönlicher Situation des Hilfesuchenden. Die individuelle Grundsicherung bzw. Diese besteht aus zwei Schritten. 2 SGB XII. bei einmaligen Bedarfen nach § 31 Abs. Nach dem Grundsatz der Nachrangigkeit der Sozialhilfe (§ 2 SGB XII) müssen sich hilfebedürftige Menschen Einkommen und Vermögen auf den Bedarf anrechnen lassen. Einkommenseinsatz bei Leistungen nach dem 5. bis 9. 242,00 € 242,00 € Familienzuschlag für Kind(er) und/oder n.P. Nur in besonderen Fällen (z.B. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. 3 Abs. Nach dieser Vorschrift wird ein Mehrbedarf für Menschen gewährt, die einer kostenaufwändige Ernährung bedürfen. Darüber hinaus muss die Förderung zeitlich nach Einführung des mit Wirkung zum 1.1.1995 in das SGB XI eingefügten § 9 SGB XI erfolgt sein. 7 G v. 9.10.2020 I 2075, § 5 Verhältnis zur freien Wohlfahrtspflege, § 9 Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles, § 11 Beratung und Unterstützung, Aktivierung, § 13 Leistungen für Einrichtungen, Vorrang anderer Leistungen, § 15 Vorbeugende und nachgehende Leistungen, § 21 Sonderregelung für Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch, § 23 Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer, Leistungsberechtigte, notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze, § 27a Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze, § 27b Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen, § 27c Sonderregelung für den Lebensunterhalt, § 28a Fortschreibung der Regelbedarfsstufen, § 29 Festsetzung und Fortschreibung der Regelsätze, § 32 Bedarfe für eine Kranken- und Pflegeversicherung, § 32a Zeitliche Zuordnung und Zahlung von Beiträgen für eine Kranken- und Pflegeversicherung, § 34a Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe, § 36 Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft, § 37a Darlehen bei am Monatsende fälligen Einkünften, § 38 Darlehen bei vorübergehender Notlage, Einschränkung von Leistungsberechtigung und -umfang, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, § 43a Gesamtbedarf, Zahlungsanspruch und Direktzahlung, § 44 Antragserfordernis, Erbringung von Geldleistungen, Bewilligungszeitraum, § 44c Erstattungsansprüche zwischen Trägern, § 45 Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung, § 46 Zusammenarbeit mit den Trägern der Rentenversicherung, § 50 Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft, § 62 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, § 64e Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, § 64i Entlastungsbetrag bei den Pflegegraden 2, 3, 4 oder 5, § 66a Sonderregelungen zum Einsatz von Vermögen, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, § 70 Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, § 77 Verfahren und Inkrafttreten der Vereinbarung, § 77a Verbindlichkeit der vereinbarten Vergütung, § 78 Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung, § 79a Außerordentliche Kündigung der Vereinbarungen, § 83 Nach Zweck und Inhalt bestimmte Leistungen, Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel, § 87 Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze, § 88 Einsatz des Einkommens unter der Einkommensgrenze, § 89 Einsatz des Einkommens bei mehrfachem Bedarf, § 92 Beschränkung des Einkommenseinsatzes auf die häusliche Ersparnis, § 94 Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen, § 101 Behördenbestimmung und Stadtstaaten-Klausel, § 103 Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten, § 104 Kostenersatz für zu Unrecht erbrachte Leistungen, Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe, § 106 Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung, § 107 Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie, § 108 Kostenerstattung bei Einreise aus dem Ausland, § 109 Ausschluss des gewöhnlichen Aufenthalts, § 114 Ersatzansprüche der Träger der Sozialhilfe nach sonstigen Vorschriften, § 115 Übergangsregelung für die Kostenerstattung bei Einreise aus dem Ausland, § 116 Beteiligung sozial erfahrener Dritter, § 119 Wissenschaftliche Forschung im Auftrag des Bundes, Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel, § 121 Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel, § 124 Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkte, § 128a Bundesstatistik für das Vierte Kapitel, § 128d Art und Höhe der angerechneten Einkommen, § 128f Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkte, § 128h Datenübermittlung, Veröffentlichung, § 130 Übergangsregelung für ambulant Betreute, § 131 Übergangsregelung für die Statistik über Einnahmen und Ausgaben nach dem Vierten Kapitel, § 132 Übergangsregelung zur Sozialhilfegewährung für Deutsche im Ausland, § 133 Übergangsregelung für besondere Hilfen an Deutsche nach Artikel 116 Abs. § 82 Abs. Die Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 bestimmt sich nach dem Ort, an dem der Leistungsberechtigte die Leistung erhält. 3 Satz 4 SGB XII a.F. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Der Ablauf der Fristen, die ohne sein Verschulden verstrichen sind, wirkt nicht gegen ihn. Der Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII gegenüberzustellen ist das bereinigte Einkommen, das dem Verpflichteten tatsächlich zur Verfügung steht, und nach §§ 82 bis 84 SGB XII bestimmt wird (BSG vom 28.2.2013 - B 8 SO 1/12 R - BSGE 113, 92 = SozR 4-3500 § 65 Nr 4, RdNr 22-23; Giere in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 6. Der Familienzuschlag für den anderen Elternteil beläuft sich nach § 85 Abs. Ebenso, wie das Einkommen und Vermögen der Kinder gemäß SGB XII - im Rahmen großzügiger Grenzen von 100.000 Euro - nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird, wird auch der Bedarf der Kinder nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Kapitel SGB XII . 1 Nr. Inhalt A ZIELE 3 B VORGABEN 3 I. Allgemeine Regelungen 3 1. Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel § 85 Einkommensgrenze § 86 Abweichender Grundbetrag § 87 Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze § 88 Einsatz des Einkommens unter der Einkommensgrenze 1 Nr. 1 (bei volljährigen Antragstellern) oder nach § 85 Absatz 2 (bei minderjährigen Antragstellern) zu berechnen ist. Nach dem Grundsatz der Nachrangigkeit der Sozialhilfe (§ 2 SGB XII) müssen sich hilfebedürftige Menschen Einkommen und Vermögen auf den Bedarf anrechnen lassen. Rechtsprechung zu § 85 SGB XII - 331 Entscheidungen - Seite 3 von 7. Damit sind künftig Aufwendungen für Heizung nicht mehr bei der Ermittlung der Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII zu berücksichtigen. SGB XII gesetzlich geregelt. § 85 SGB XII – Bei der Hilfe nach dem Fünften bis Neunten Kapitel ist der nachfragenden Person und ihrem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner die Aufbringung der Mittel nicht zuzumuten, wenn während der Dauer des Bedarfs ihr monatliches Einkommen zusammen eine Einkommensgrenze nicht übersteigt, die sich ergibt aus Dieser Mindestfreilassungsbetrag darf auch … 1 SGB XII der Höhe des zweifachen Regelbe-darfssatzes3. § 95 SGB XII Feststellung der Sozialleistungen Der erstattungsberechtigte Träger der Sozialhilfe kann die Feststellung einer Sozialleistung betreiben sowie Rechtsmittel einlegen. 1 des Grundgesetzes, § 133a Übergangsregelung für Hilfeempfänger in Einrichtungen, § 133b Übergangsregelung zu Bedarfen für Unterkunft und Heizung, § 134 Übergangsregelung für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufe 6, § 135 Übergangsregelung aus Anlass des Zweiten Rechtsbereinigungsgesetzes, § 136 Erstattung des Barbetrags durch den Bund in den Jahren 2017 bis 2019, § 136a Erstattung des Barbetrags durch den Bund ab dem Jahr 2020, § 137 Überleitung in Pflegegrade zum 1. II. i.H.v. Die Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: 3.1 Grundbetrag für einen Elternteil Der Grundbetrag für den Antrag stellenden Elternteil / einen der gemeinsam den Antrag stel-lenden Eltern entspricht gemäß § 85 Abs.1 Nr. 1 S. 3 SGB XII). Einkommenseinsatz bei Leistungen nach dem 5. bis 9. Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung in Deutschland zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können.